Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss über die Verfahrensweise zum eingereichten Bürgerbegehren der Grundstückseigentümer im Anliegerbereich der Skurumer Straße, Teilabschnitt Triebeler Straße - Muskauer Straße, vom 04.11.2005  

 
 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 28.1.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 18.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0560/2005 Beschluss über die Verfahrensweise zum eingereichten Bürgerbegehren der Grundstückseigentümer im Anliegerbereich der Skurumer Straße, Teilabschnitt Triebeler Straße - Muskauer Straße, vom 04.11.2005
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zuber
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Paeschke kritisierte die Vorstellung des Projektes durch die Verwaltungsmitarbeiter in einer öffentlichen Anhörung

Herr Paeschke kritisierte die Vorstellung des Projektes durch die Verwaltungsmitarbeiter in einer öffentlichen Anhörung. Einige Mitarbeiter waren nicht in der Lage die Probleme den Gästen herüberzubringen bzw. nicht in der Lage, das Projekt zu erklären. Das führte dazu, dass die Bürger empört waren.

Herr Kliche sah Schwierigkeiten im Beschlusspunkt 4 bei der Umsetzung der Terminschiene.

Herr Tischer erklärte, dass im Pkt. 4 ein Betonungsfehler die Ursache sei, da die Zuständigkeitsordnung "Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung" heißt.

Er schlug deshalb vor, die Pkt. 4 wie folgt umzuformulieren:

4.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt am 24.02.2006 über den Entscheidungsvorschlag zur Petition. Zuvor wird dies der Hauptausschuss  in seiner Sitzung am 08.02.2006 behandeln und gibt nach § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ab.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Antrag vom 04.11.2005 wird im Sinne des § 21 der Gemeindeordnung  für das Land Brandenburg (GO) als Petition gewertet.

 

2.      Der Bau- und Umweltausschuss der SVV Forst (Lausitz) berät in seiner Sitzung am 08.12.2005 über das sachliche Anliegen der Petenten. Die Verwaltung wird dabei auf beitragsrelevante Einzelfälle, die Einordnung der Skurumer Straße und das technische Ausbauprogramm eingehen.

 

3.      Der Bau- und Umweltausschuss der SVV Forst (Lausitz) berät in seiner Sitzung am 02.02.2006 über das technische Bauprogramm und die beitragsrechtliche Einstufung der Verkehrsanlage Skurumer Straße. Die Verwaltung legt eine abschließende inhaltliche Bewertung der Petition als Entscheidungsvorschlag vor.

 

4.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt am 24.02.2006 über den Entscheidungsvorschlag zur Petition. Zuvor wird dies der Hauptausschuss  in seiner Sitzung am 08.02.2006 behandeln und gibt nach § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung ab.

 

5.      Entsprechend § 21 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) erhalten die Petenten einen Zwischenbescheid mit Hinweisen zur Entscheidung über die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens und die weitere Verfahrensweise in der Bewertung als Petition bis zum 02.12.2005.

 

Beschlusspunkt 4 neu:

 

 4.  Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt am 24.02.2006 über den Entscheidungsvorschlag zur Petition. Zuvor wird dies der Hauptausschuss  in seiner Sitzung am 08.02.2006 behandeln und gibt nach § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ab.

 

 

Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, mit der Änderung im Pkt

Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, mit der Änderung im Pkt. 4 angenommen