Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke kritisierte die Vorstellung des Projektes durch die Verwaltungsmitarbeiter in einer öffentlichen Anhörung. Einige Mitarbeiter waren nicht in der Lage die Probleme den Gästen herüberzubringen bzw. nicht in der Lage, das Projekt zu erklären. Das führte dazu, dass die Bürger empört waren. Herr Kliche sah Schwierigkeiten im Beschlusspunkt 4 bei der Umsetzung der Terminschiene. Herr Tischer erklärte, dass im Pkt. 4 ein Betonungsfehler die Ursache sei, da die Zuständigkeitsordnung "Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung" heißt. Er schlug deshalb vor, die Pkt. 4 wie folgt umzuformulieren: 4. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt am 24.02.2006 über den Entscheidungsvorschlag zur Petition. Zuvor wird dies der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 08.02.2006 behandeln und gibt nach § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ab.
Beschlussvorschlag: 1. Der Antrag vom 04.11.2005 wird im Sinne des § 21
der Gemeindeordnung für das Land
Brandenburg (GO) als Petition gewertet. 2. Der Bau- und Umweltausschuss der SVV Forst
(Lausitz) berät in seiner Sitzung am 08.12.2005 über das sachliche Anliegen der
Petenten. Die Verwaltung wird dabei auf beitragsrelevante Einzelfälle, die
Einordnung der Skurumer Straße und das technische Ausbauprogramm eingehen. 3. Der Bau- und Umweltausschuss der SVV Forst
(Lausitz) berät in seiner Sitzung am 02.02.2006 über das technische Bauprogramm
und die beitragsrechtliche Einstufung der Verkehrsanlage Skurumer Straße. Die
Verwaltung legt eine abschließende inhaltliche Bewertung der Petition als
Entscheidungsvorschlag vor.
5. Entsprechend § 21 der Gemeindeordnung für das
Land Brandenburg (GO) erhalten die Petenten einen Zwischenbescheid mit
Hinweisen zur Entscheidung über die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens und
die weitere Verfahrensweise in der Bewertung als Petition bis zum 02.12.2005. Beschlusspunkt
4 neu: 4. Die
Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt am 24.02.2006 über den
Entscheidungsvorschlag zur Petition. Zuvor wird dies der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 08.02.2006 behandeln und
gibt nach § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) eine
Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ab. Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, mit der Änderung im Pkt. 4 angenommen |
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