Es waren alle Ortsbeiratsmitglieder anwesend.
Der Ortsbürgermeister wies ausdrücklich auf die verkürzte Ladungsfrist gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung hin, die wegen der kurzfristig abzugebenen Stellungnahme zum Grundstücksverkauf – siehe TOP 5 – notwendig war.