Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Straßen- und Kanalbau Skurumer Straße  

 
 
20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Do, 02.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 20:00
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

Herr Kliche informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass er im Vorfeld der Ausschuss-sitzung ein Gespräch mit Herrn Wolfram geführt hat, in dessen Ergebnis drei Sprecher aus-gewählt wurden, die die Interessen der Grundstückseigentümer in der Ausschu

Herr Kliche informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass er im Vorfeld der Ausschuss­sitzung ein Gespräch mit Herrn Wolfram geführt hat, in dessen Ergebnis drei Sprecher aus­gewählt wurden, die die Interessen der Grundstückseigentümer in der Ausschusssitzung vertreten werden. Folgende Vorgehensweise wurde vom Ausschussvorsitzenden vorge­schlagen:

 

1.      Kurze Vorstellung des technischen Projektes

2.      Eingang auf die speziellen Fragen aus der Petition

3.      Diskussion / Anfragen

 

Herr Kliche bat anschließend um Abstimmung zur Erteilung des Rederechts für die drei ausgewählten Sprecher – Frau Eisner, Herrn May und Herrn Wolfram.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0

 

Von Herrn Urbitsch wurde allen Anwesenden nochmals das technische Projekt in Kurzfassung vorgestellt.

 

Frau Arzt kommt zur Ausschusssitzung.

 

Anschließend wurden von Frau Baerwald die in der Petition aufgeführten Punkte aus Sicht des Fachamtes sehr ausführlich erläutert.

 

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung.

 

Herr Przychodzki machte Ausführungen zu den unterirdischen Medien.

 

Herr Kliche dankte den Mitarbeitern der Verwaltung für die umfangreichen Ausführungen und bat nun die Sprecher der Grundstückseigentümer um ihre Meinung.

 

Herr Wolfram sah die vorgetragenen Erläuterungen seitens der Verwaltung durchaus als akzeptabel an. Den Tatsachen muss Rechnung getragen werden. Mit den Verkehrsbelastungen aus vergangenen Jahren kann nicht mehr mitgehalten werden. Jedoch sind die Belastungen aus früheren Zeiten die Ursachen für die Verschleißerscheinungen der Straße. Als bedauerlich sieht er an, dass seitens der Verwaltung kein Versuch unternommen wurde, die Straße, wie vom Landrat angeregt, als Landesstraße einstufen zu lassen.

 

Herr Wolfram bat um weitere Ausführungen zu folgenden Fragen:

 

¨       Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m, auf welcher Seite die Reduzierung erfolgen soll (nördliche oder südliche Seite).

¨       Was  geschieht mit dem Start/Ziel-Bereich für Radsportveranstaltungen im Rahmen der Straßenbau­maßnahme? An den bestehenden Anlagen wurden bisher keine Werterhaltungs­maßnahmen durchgeführt.

¨       Was wird mit der Bushaltestelle?

¨       Mit welchen finanziellen Belastungen ist bei Veränderungen der unterirdischen Medien, vor allem Abwasser, für die Grundstückseigentümer zu rechnen?

¨       Wann ist mit der Bauausführung zu rechnen?

 

Herr Kliche dankte Herrn Wolfram für seine Ausführungen und bat nun die Verwaltung, die genannten Anfragen nach Möglichkeit zu beantworten.

 

Zum Problem der Einstufung als Landesstraße führte Herr Kliche aus, dass sich der Bau- und Umweltausschuss sehr intensiv mit dieser Problematik beschäftigt hat. Aufgrund der Aussagen im Straßengesetz gab es von den Ausschussmitgliedern jedoch die einstimmige Meinung, dass ein derartiger Antrag wenig sinnvoll ist. Frau Baerwald äußerte sich verwundert über die Aussage vom Landrat, da im Straßengesetz kein Anhaltspunkt gefunden werden konnte, der es zulässt, eine Gemeindestraße in eine Landesstraße aufzustufen.

 

Zu den weiteren Fragen führte Herr Urbitsch aus, dass die Bushaltestelle nicht in der Straßen­baumaßnahme enthalten ist. Die Instandsetzung muss intern in der Verwaltung geklärt werden. Zum Start/Ziel-Bereich der Radsportveranstaltungen wird ein enger Kontakt mit Herrn Schmidt und Herrn Friedrich vom Radsportorganisationsbüro gehalten. Es handelt sich hier um eine Ent­wurfsplanung. In Abstimmung mit dem Radsportorganisationsbüro werden die Vorschläge und Anregungen zur Gestaltung dieses Bereiches im Rahmen der Möglichkeiten in die weitere Planung einfließen. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite erfolgt auf südlicher Seite. Der Rad-/ Gehweg soll auf nördlicher Straßenseite angeordnet werden.

 

Über den Baubeginn können noch keine Aussagen getroffen werden. Dieser hängt von der Aus­reichung der Fördermittel ab. Erst wenn der Bewilligungsbescheid in der Verwaltung vorliegt, kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

 

Herr May wies darauf hin, dass bei einer weiteren Verkehrszählung in diesem Bereich auch der Fußgänger- und Radfahrerverkehr mit gezählt werden sollte. Frau Baerwald führte aus, dass es sich bei der durchgeführten Zählung um eine spontane Aktion gehandelt hat. Bei der erneuten Zählung im Frühjahr nach Beendigung der Bauarbeiten im Bereich Triebeler Straße/Skurumer Straße werden die Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger separat aufgelistet und erfasst.

 

Zur Bushaltestelle führte Herr Wolfram aus, dass hier maximal eine malermäßige Instand­setzung nötig wäre, die jedoch nicht zu Lasten der Grundstückseigentümer gehen kann. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass nach dem KAG Beiträge für den Straßenbau und die Neben­anlagen sowie die Anlagen, die für den Straßenbau erforderlich sind, erhoben werden können. Hierzu zählen jedoch keine Bushaltestellen. Auch die Radsportanlagen sind nicht umlagefähig. Es handelt sich hierbei um Sonderleistungen, die separat finanziert werden müssen. Frau Baerwald wies weiterhin darauf hin, dass Kanalanschlussbeiträge nur für die erstmalige Her­stellung des Kanals erhoben werden können. Dieser Fakt ist hier nicht gegeben. Anders verhält es sich bei den Grundstücksanschlussleitungen, die hier neu verlegt werden. Diese Kosten sind umlagefähig und betragen entsprechend der Abwasserabgabensatzung der Stadt Forst (Lausitz) 214,00 EUR/lfdm Straße.

 

Herr Wolfram gab nochmals den Hinweis an die Grundstückseigentümer, ihre Fragebögen für die Erstellung der Grundstückszufahrt an die Verwaltung ausgefüllt zurückzusenden. Frau Baerwald führte in diesem Zusammenhang aus, dass eine Grundstückszufahrt von 4,00 m je Grundstück in den Straßenbaubeitragskosten enthalten ist.  Bei Überschreitung dieser Breite entstehen zusätzliche Kosten.

 

Herr May fragte an, ob, wenn keine Fördermittel ausgereicht werden, die Straße dann auch nicht gebaut wird. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass dann nach anderen Möglichkeiten gesucht werden muss. Der gegenwärtige Haushaltsansatz sieht jedoch einen Ausbau nur vor, wenn Fördermittel bewilligt werden.