Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Abwägung entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung für die Änderung des Bebauungsplanes “Brigittenweg”.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
Im Norden: durch den Forstweg Im Westen: durch die Muskauer Straße sowie eine Parallele mit durchschnittlich 30 m westlich vom Brigittenweg Im Süden: durch eine Parallele mit durchschnittlich 40 m nördlich des Maulbeerweges Im Osten: durch die Straße Am Hirschsprung
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1: Beschluss über die vorgebrachten Anregungen (Pkt. 1-12): 28/0/0, einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2: Satzungsbeschluss 28/0/0, einstimmig angenommen |
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