Herr Hans nahm die Verpflichtung der Ortsbürgermeisterin gemäß Runderlass III Nr. 130/1993 vor.
Er verlas nachstehende Formel:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Ortsteiles Klein Bademeusel erfüllen werde.”
Die Verpflichtung wurde durch Handschlag zum Ausdruck gebracht.