Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach § 1 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung für die SVV und deren Ausschüsse der Stadt Forst (L.) eingeladen wurden. Die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung erfolgte form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz). Es sind zurzeit 24 Stadtverordnete und der Bürgermeister anwesend. Die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist.
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