Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Überplanmäßige Ausgaben nach § 81 Gemeindeordnung (GO) und § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 für Gerichts- und Rechtsberatungskosten  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 26
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 30.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:06
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0693/2006 Überplanmäßige Ausgaben nach § 81 Gemeindeordnung (GO) und § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 für Gerichts- und Rechtsberatungskosten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kallus, Sylke
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Kallus, Sylke  Bauverwaltungsamt

Den Stadtverordneten ist mit Schreiben vom 23

Den Stadtverordneten sind mit Schreiben vom 23.06.2006 nochmals ergänzende Erläuterungen zugegangen.

Herr Paeschke verwies auf eine Druckfehler auf der Seite 3, unterer Teil des Schreibens. Rechtsberatung durch die.......Mai 2006 (urspr. 2005) bis Nov. 2006.

Herr Zuber bat um eine Berichtigung im Schreiben auf Seite 2 unterste Zeile. Der Betrag von 3.106,00 Euro ist zu streichen und durch 0 zu ersetzen.

Die genannte Summe ist in der Zeile 5 auf Seite 3 bereits reingerechnet.

Herr Paeschke kündigte an, dass sich seine Fraktion zu dieser Vorlage enthalten wird, obwohl sich die Meinung im WuF und HA nicht geändert hat. Die Fraktion möchte somit die Gefahr zur Einberufung einer Sondersitzung verhindern. Die Kosten sind entstanden und müssen bezahlt werden.

 

Herr Averdiek fragte, ob es von der Verwaltung Aktivitäten gab, um über den Wechsel der Anwaltskanzlei Einsparungen zu erzielen. Herr Dr. Reinfeld erklärte, dass kein Wechsel geplant ist. Für spezielle Verfahren bedient sich die Stadt anderer renommierter Anwaltsbüros, wie z.B. bei Bausatzungen, Umsiedlung Horno bzw. Verfahren in Sachen des Eigenbetriebes.

Herr Averdiek bat die Verwaltung zu prüfen, ob Einsparungseffekte möglich sind  und das Ergebnis den Stadtverordneten in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

 

Den Stadtverordneten ist mit Schreiben vom 23

Beschlussvorschlag:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 für die Haushaltsstelle 02300.655110 (Gerichts- und Rechtsberatungskosten) in Höhe von 50.000 Euro werden durch die Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in Verbindung mit § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen.  

 

Abstimmungsergebnis: 8/6/11, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 8/6/11, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen