Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Klein Bademeusel am 26.03.2006 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl  

 
 
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Di, 20.06.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:05
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0698/2006 Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Klein Bademeusel am 26.03.2006
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hans
Federführend:Dezernent II Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole

Nach § 82a Abs

 

Nach § 82a Abs. 1 und § 82g i.V.m. § 56 Abs. 1 BbgKWahlG entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl eines Ortsbeirates von Amts wegen nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss).

 

Für den Inhalt der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist der § 57 Abs. 1 BbgKWahlG maßgebend. Nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG ist die jeweilige Wahl für gültig zu erklären, wenn keine Einwände gegen die Wahl vorliegen.

Während der Einspruchsfrist konnten Einwände eingebracht werden.

 

Mit Ablauf der Einspruchsfrist am 21.04.2006 wurden keine Wahleinsprüche erhoben.

Nach Vorprüfung empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Wahl des Ortsbeirates des Ortsteiles Klein Bademeusel am 23.03.2006 für gültig zu erklären.

 

Der Wahlprüfungsausschuss unterzeichnete das vorbereitete Schriftstück zu seiner Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl (Beschlussvorlage SVV/0692/2006). Diese Beschlussvorlage wird am 23.06.2006 auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung kommen.