Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Den Stadtverordneten wurde ein Austauschblatt übergeben. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Gubener Straße”. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis zu
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.
Anlage 1.0 – Stellungnahme Träger öffentlicher BelangePunkte 1 – 11; 12a; 14 – 19 - Abstimmungsergebnis 24/0/0, einstimmig angenommen Punkt 12 - Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig angenommen Punkt 13 - Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig angenommen Punkt 13 a - Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig angenommen Anlage 1.1.- Stellungnahme der Bürger Punkt 1 - Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis zu
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Gubener Straße”. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig angenommen |
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