Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach § 1 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 19. Stadtverordnetenversammlung wurde gemäß § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 20 Stadtverordnete anwesend. Die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist. |
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