Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007 Information über kommunale Tief- und Gartenbaumaßnahmen  

 
 
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0833/2007 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007
Information über kommunale Tief- und Gartenbaumaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra

Herr Urbitsch

Herr Urbitsch erläuterte die in der Vorlage aufgeführten Haushaltsstellen. Herr Kliche dankte Herrn Urbitsch für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um mögliche Anfragen und Hinweise.

 

Herr Kliche fragte zum Thema Straßenbeleuchtung an, welcher finanzielle Aufwand nötig wäre, um alle notwendigen Maßnahmen auszuführen. Herr Urbitsch führte die wichtigsten Maßnah­men auf, so z. B. in der Ortslage Domsdorf, im hinteren Teil der Elsterstraße, die ständige angesprochene fehlende Straßenlaterne im Bereich Kirchstraße/Elisabethstraße, wofür ein finanzieller Aufwand von ca. 43,0 TEUR notwendig wäre.

 

Herr Winkler bat die Verwaltung darum, dass, bevor die Planungsleistungen für die Inselstraße und die Kirchstraße vergeben werden, eine Vorstellung im Bau- und Umweltausschuss erfolgen soll.

 

Herr Behrendt wies auf eine Diskussion im Wirtschafts- und Finanzausschuss hin, wonach die Frankfurter Straße von Berliner Platz bis Kleine Frankfurter Straße in ihrem jetzigen Zustand, auch mit dem vorhandenen Kleinpflaster, erhalten werden sollte. Der Abschnitt von Kleiner Frankfurter Straße bis Virchowstraße sollte jedoch unbedingt erneuert werden. Herr Urbitsch führte dazu aus, dass es für die Frankfurter Straße ein bestätigtes Projekt gibt. Außerdem gibt es in der Stadt Forst (Lausitz) einen Lärmminderungsplan, in dem für Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr entsprechende Auflagen enthalten sind. Der Straßenausbau muss ent­sprechend den anerkannten Regeln der Technik erfolgen, was in dem genannten Abschnitt bisher nicht erfolgt ist.

 


 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.