Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Bischoff bezog sich auf den 3. Absatz der Erläuterungen. Seiner Meinung nach besagt der § 56a der Gewerbeordnung aber immer noch, dass die Anschrift am Stand anzubringen ist. Der Punkt sollte aus juristischer Sicht noch einmal geprüft werden und die Ordnung sollte demnach im § 12 Abs. 4 nicht geändert werden. Herr Bischoff stellte den Antrag, dass der § 12 Abs. 4 der Marktordnung in seiner ursprünglichen Form beibehalten wird. Abstimmungsergebnis zum Antrag: 9/0/0, einstimmig angenommen Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Vorlage in der geänderten Form zu.
Abstimmungsergebnis: 9/0/0, einstimmig in der geänderten Form angenommen |
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