Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag: Gemäß § 81 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen Ausgaben zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2000 der Entscheidung des Kämmerers. Die Stadtverordneten nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||