Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Da die Satzung rückwirkend in Kraft tritt, fragte Herr Paeschke, ob bei den Altfällen mit Nachzahlungen zu rechnen sind. Herr Handreck meinte, dass dies im Rahmen der Festsetzungsverjährung möglich sei. Herr Goldschmidt bestätigte, dass alle anhängigen Klageverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, mit einer Nachforderung rechnen müssen.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/1 |
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