Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt stellt fest, dass die Mitglieder des Hauptausschusses form- und fristgemäß eingeladen wurden. Es sind 8 Mitglieder des Hauptausschusses und der Bürgermeister anwesend. Der Hauptausschuss ist somit beschlussfähig. Der Vorsitzende verweist auf den § 28 der Gemeindeordnung in dem die Befangenheit geregelt ist.
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