Herr Tischer stellt fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden.
Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 22. Stadtverordnetenversammlung wurde gemäß nach § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Es sind zurzeit 27 Stadtverordnete und der Bürgermeister anwesend. Die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig.
Herr Tischer weist zu Beginn der Sitzung auf den § 28 der Gemeindeordnung in dem die Befangenheit geregelt ist.