Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 23. Stadtverordnetenversammlung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 24 Stadtverordnete und der hauptamtliche Bürgermeister anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Der Vorsitzende verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist.
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