Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von einem Bürger gab es folgende Anfragen: Was ist wahres an dem Gerücht, dass die Stadt Forst Mittel für die Ausweisung eines größeren Industriestandortes südlich der Autobahn plant? Wenn ja, wie groß ist die geplante Fläche und wie hoch werden die Mittel zur Voruntersuchung eingeschätzt? Zur Beantwortung der Anfrage bezog sich Herr Goldschmidt auf die Beschlüsse aus der letzten Stadtverordnetenversammlung. Es ist eine Fläche von ca. 50 ha vorgesehen. Für die planerisch vorbereitenden Maßnahmen wurden insgesamt 70 TEURO eingestellt, davon bisher 50 TEURO für die Planung zur Nutzung des Areals ausgegeben (u.a. für die Kampfmittelberäumung).
Das 2. von dem Bürger angesprochene Problem bezog sich auf das aktuelle Thema Braunkohle. In welcher Beziehung besteht jetzt Planungssicherheit für die Stadt und wie soll verhindert werden, damit Forst – Hauptfeld nicht doch noch kommt. Herr Goldschmidt bezog sich in der Antwort auf Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Nach diesem Gesetz haben die Gemeinden Planungshoheit, die an der Stelle entzogen wird, wenn sogenannte Fachplanungen, wie z.B. die Bergbauplanung, anstehen. Dies ist auch verfassungsmäßig abgedeckt. Der Entzug der Planungshoheit für Forst ist nicht erfolgt und demzufolge können weitere Planungen vorgenommen werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||