Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Tag und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde form- und fristgemäß nach Er verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist. |
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