Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt stellte fest, dass die Mitglieder des Hauptausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Es sind zurzeit der Vorsitzende und weitere 8 Mitglieder des Hauptausschusses anwesend, der Hauptausschuss ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist. |
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