Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt stellte fest, dass die Mitglieder des Hauptausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Es sind zurzeit der Vorsitzende und weitere 9 Mitglieder des Hauptausschusses anwesend. Der Hauptausschuss ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||