Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB, vereinfachtes Verfahren i.S.d. § 13 BauGB 1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 07.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:47
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/1000/2007 Beschluss zum Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB, vereinfachtes Verfahren i.S.d. § 13 BauGB
1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten: von der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG Forst-Weißwasser

Im Nordosten: durch eine Pappelreihe auf freiem Feld zwischen der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG und der Domsdorfer Straße

Im Südosten: durch die Domsdorfer Straße

Im Südwesten:

(a)   von der Umgehungsstraße bis zur Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg durch die nordöstliche Straßenbegrenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges

(b)   von der Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg bis Einmündung des Domsdorfer Kirchweges in die Domsdorfer Straße durch die nordwestliche Straßenbe­grenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges

 

Es wird auf den in der Anlage beigefügten Lageplan hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1:

Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken

 

Abstimmung über die Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken in den Punkten 1 bis 13: 27/0/0, einstimmig angenommen

 

Abstimmung über die Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Punkt 14: 27/0/0, einstimmig angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2:

Satzungsbeschluss

 

Abstimmungsergebnis: 27/0/0, einstimmig angenommen