Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Stadtverordneten und der Bürgermeister form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 23 Stadtverordnete sowie der hauptamtliche Bürgermeister anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Der Vorsitzende verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist.
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