Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 22 Stadtverordnete und der hauptamtliche Bürgermeister anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Herr Tischer verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist. |
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