Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Urbitsch gab die entsprechenden Erläuterungen zur Vorlage.
Herr Bischoff fragte an, ob die Busse dann auf der Straße halten oder ob Bustaschen vorgesehen sind. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass keine Bustaschen vorgesehen sind und die Busse demnach auf der Fahrspur halten. Herr Przychodzki ergänzte dazu, dass es Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, dem Planungsbüro und dem ÖPNV gab. Dem ÖPNV ist bekannt, wie stark jede Haltestelle frequentiert wird. In diesem Bereich herrscht eine sehr schwache Frequentierung. Außerdem besteht eine höhere Sicherheit für die Fahrer, wenn sie auf der Fahrspur halten, als sich aus der Bustasche wieder in den Verkehr einzugliedern. Daher wurde vom ÖPNV die vorgestellte Variante auch bestätigt.
Herr Bischoff widersprach dem und erklärte, dass die Haltestelle auch von Reiseunternehmen genutzt wird (wie z. B. Fahrten zur Grünen Woche, Kaffeefahrten, DRK u.ä.), um einen zentralen Abfahrtspunkt zu haben. Die vorgestellte Variante sollte daher nochmals überdacht werden.
Herr Urbitsch führte dazu aus, dass Straßenbaulastträger der Landesbetrieb Straßenwesen ist. Außerdem bemerkte er, dass bereits in der Innenstadt Bustaschen weggefallen sind und dies teilweise nicht einmal bemerkt wurde.
Auch Herr Kulke sieht es als Hindernis, auch im Hinblick auf die weiteren Gewerbeansiedlungen im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, für den laufenden Verkehr an, wenn die Busse in der Fahrspur halten und damit die Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Herr Bischoff verglich die vorgenannte Situation mit den Haltestellen in der Berliner Straße und Cottbuser Straße, wo die Busse auch in der Fahrspur halten und damit den nachfolgenden Verkehr erheblich beeinträchtigen.
Herr Dunkel fragte an, was passiert, wenn der Ausschuss diese Vorlage ablehnt. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann. Auf jeden Fall müsste das gesamte Projekt umgeplant werden, was erneute Kosten verursachen würde. Es ist dann die Frage, ob der Landesbetrieb Straßenwesen diese höheren Kosten im Jahr 2008 noch kompensieren kann, ansonsten wäre eine Ausführung in diesem Jahr nicht mehr möglich.
Herr Winkler sprach die Gefährdung von Radfahrern in diesem Bereich an. Herr Urbitsch führte aus, dass eine Häufung von Unfällen in diesem Bereich nicht bekannt ist.
Herr Kunick führte aus, dass er nicht darüber streiten würde, ob eine erhöhte Gefährdung eintritt. Fakt ist, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt, ob diese jedoch gewollt ist, sei dahingestellt. Er versteht die Argumentationen von offizieller Seite überhaupt nicht. Er ist für Bustaschen und damit gegen das vorgestellte Projekt.
Die Anfrage von Herrn Dunkel, die Entwässerung des genannten Kreuzungsbereiches über den Eichengraben vorzunehmen, wurde von Herrn Przychodzki mit plausiblen Erläuterungen widerlegt. Außerdem wies Herr Przychodzki auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hin. Da bei erhöhten Niederschlägen in diesem Bereich eine erhöhte Verkehrsgefährdung besteht, können auf die Stadt Forst (Lausitz) Haftungsansprüche zukommen.
Herr Tischer wies abschließend eindeutig darauf hin, dass die Stadt Forst (Lausitz) nicht dafür zuständig ist, für Kaffeefahrten vernünftige Haltestellen bereitzustellen. Da die Frequentierung von Linienbussen in diesem Bereich sehr gering ist, spricht er sich für die vorgestellte Variante aus. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/5/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/4/1 |
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