Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Änderung der Wertgrenzen für VOB- und VOL-Ausschreibungen und Festlegung der Wertgrenzen bei VOF-Ausschreibungen  

 
 
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 14.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/1058/2008 Angleichung der Wertgrenzen für VOB- und VOL-Ausschreibungen und Festlegung der Wertgrenzen bei VOF-Ausschreibungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Maywald
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Baerwald erläuterte zur Vorlage, dass das Gesetz zur VOB, VOL und VOF keine Wert-grenzen vor, d

Frau Baerwald erläuterte zur Vorlage, dass das Gesetz zur VOB, VOL und VOF keine Wert­grenzen vorsieht, d. h. der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ist eigentlich immer gegeben. In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) des Landes Brandenburg gibt es Empfeh­lungen im § 25 a, dass für VOB- und VOL-Vergaben diese Wertgrenzen angenommen werden können. Dies ist keine Mussbestimmung, sondern eine Bestimmung, das Vergabeverhalten der Gemeinden zu erleichtern.

 

Mit diesen Wertgrenzen eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen, verpflichtet die Verwaltung, dass vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen diese Firmen der formellen Prüfung unterzogen werden. Die Firmen müssen vorher aufgefordert werden, der Verwaltung die entsprechenden formellen Bestimmungen und Auszüge zur Verfügung zu stellen. Das hat auch zur Folge, dass der Wettbewerb wieder besser geöffnet wird; es können nicht mehr so viele Firmen aus formellen Gründen ausgeschlossen werden.

 

Neu ist die Einführung der Vergaben nach VOF. Hierzu gab es lange Diskussionen. Da es sich hier um freiberufliche Leistungen handelt, ist die Wertung nicht so einfach wie bei VOB- und VOL-Vergaben. Alle Aufträge über 20,0 TEUR Honorar nach der Honorarordnung sind in einem förmlichen Vergabeverfahren zu vergeben und werden mit der Änderung der Zuständigkeits­ordnung für den Bau- und Umweltausschuss und Planungsausschuss neue Aufgaben bringen.

 

Nach § 25 a GemHV sind alle Vergaben transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aufgefordert, entsprechend zu handeln.

 

Frau Arzt fragte an, wer dies beschlossen hat. Dazu antwortete Frau Baerwald, dass kein Beschluss dazu vorliegt und diese Regelungen bisher intern in einer Dienstanweisung bestanden. Die vorgenannte Verfahrensweise bedeutet jedoch nun eine Änderung der Zuständigkeitsordnung und aus diesem Grund wurde der Ausschuss darüber informiert.

 

Herr Dunkel bat darum, das Verfahren zu VOF-Vergaben nochmals zu überdenken und im nächsten Ausschuss darüber zu informieren. Frau Baerwald wies darauf hin, dass dies eine Forderung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss war und demnach mit diesem nochmals Rücksprache genommen werden muss.

 

Aufgrund des Vorgenannten entschied Herr Tischer, da es sich hier um zwei gegensätzliche Empfehlungen handelt, sollte eine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet werden.

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.