Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Am Keuneschen Kirchweg”. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt: Im Osten und Nordosten: durch die C.-A.-Groeschke-Straße Im Süden und Südosten: durch die Ernst-Heilmann-Straße Im Westen: durch den Keuneschen Kirchweg
Die beigefügte Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1 -Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen - Anlage 1, Pkt. 01 – 14: Abstimmungsergebnis: 21/0/0, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen
Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2 –Satzungsbeschluss: 21/0/0, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen |
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