Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbgKWahlG und § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2008 in einen Wahlkreis eingeteilt wird. Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz). Abstimmungsergebnis: 23/0/0, einstimmig lt. Beschlussvorschlag angenommen |
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