Herr Tischer stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und der Ausschuss beschlussfähig ist
Herr Tischer stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gleichzeitig wies er auf den § 28 der Gemeindeordnung hin, der die Befangenheit regelt.