Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 27. Stadtverordnetenversammlung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 24 Stadtverordnete und der hauptamtliche Bürgermeister anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Herr Tischer verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, in dem die Befangenheit geregelt ist. |
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