Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Gemäß § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg werden den Stadtverordneten die in den Anlagen ausgewiesenen Ausgaben zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und Unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2007 und § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2008 der Entscheidung des Kämmerers.
Die Information wurde zur Kenntnis genommen. |
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