Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Herr Kolm erläuterte des Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den § 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Bohrau verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden
Herr Kolm erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Kolm bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Herrn Salan vor.
Das Wahlergebnis zum Vorschlag Herr Salan: 3 JA / 0 NEIN, Herr Salan wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Bohrau gewählt.
Herr Kolm fragte Herrn Salan, ob er die Wahl annimmt. Herr Salan erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Salan zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Bohrau und überreichten ihm einen Rosenstrauß.
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