Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zur Entgegennahme der Verpflichtung bat Herr Salan Herrn Kolm und Frau Lehmann sich vom Platz zu erheben, und gemäß Runderlass Nr. 130/1993 folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, dass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werden.”
Die Verpflichtung wurde ebenfalls per Handschlag zum Ausdruck gebracht.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||