Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Födisch erläuterte des Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Briesnig verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden
Frau Födisch erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Frau Födisch bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Frau Födisch vor.
Zur Wahlhandlung übergab Frau Födisch die Sitzungsleitung an Frau Freer, da sie die derzeitige Sitzungsleiterin und gleichzeitig Kandidatin für die Funktion der Ortsvorsteherin ist.
Frau Freer rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Frau Födisch auf: 3 JA / 0 NEIN, Frau Födisch wurde somit einstimmig zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Briesnig gewählt.
Frau Freer fragte Frau Födisch, ob sie die Wahl annimmt. Frau Födisch erklärte, dass sie die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Frau Födisch zur Wahl zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Briesnig und überreichten ihr einen Rosenstrauß. |
||||||||||||||||||||||||