Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Lange erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Naundorf verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Lange erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Lange bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Herrn Thomas Woidke vor.
Herr Lange rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr Woidke auf: 3 JA / 0 NEIN, Herr Thomas Woidke wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Naundorf gewählt.
Herr Lange fragte Herrn Thomas Woidke, ob er die Wahl annimmt. Herr Woidke erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Thomas Woidke zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Naundorf und überreichten ihm einen Rosenstrauß. |
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