Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:
a) Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. b) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Bohrau liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. c) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Briesnig liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. d) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Groß Bademeusel liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. e) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Groß Jamno liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. f) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Horno (Rogow) liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. g) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Klein Jamno liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. h) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Mulknitz liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. i) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Naundorf liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. j) Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Sacro liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis: 28/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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