Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Kruse wies darauf hin, dass lt. § 36 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nur mit einem einstimmigen Beschluss aller anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung eine Filmaufnahme durchgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis: 28/0, Frau Kruse stellte Einigkeit fest, die Filmaufnahme konnte somit durchgeführt werden |
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