Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Reichstein erläuterte des Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Groß Bademeusel verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden
Herr Reichstein erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Reichstein bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Herrn Frank Noack vor.
Herr Reichstein rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr Noack auf: 3 JA / 0 NEIN, Herr Frank Noack wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Groß Bademeusel gewählt.
Herr Reichstein fragte Herrn Noack, ob er die Wahl annimmt. Herr Noack erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Frank Noack zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Groß Bademeusel und überreichten ihm einen Rosenstrauß. |
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