Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Nach eingehender Diskussion über den Zustand der Oberstraße wurde von Herrn Ließ bemerkt, dass es im Gebiet Keunescher Kirchweg, Ernst-Heilmann-Straße mit dem Bereich Keunescher Graben sinnvoll ist eine 30-Zone einzurichten. Allerdings sind die Schilder am Ende des Keuneschen Kirchweges und an der Oberstraße, die nicht einmal befestigt ist, erst nach der Sanierung dieser Straßen aufzustellen. Herr Ließ bat seine Äußerungen als Antrag zu werten. Abstimmungsergebnis zum Antrag: 6/2, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, in nachfolgend aufgeführten Verkehrsanlagen eine “Zone 30” einzurichten:
Am Keuneschen Graben, Am Stadtfeld, Ernst-Heilmann-Straße, Alte Gärtnerei, Oberstraße, Niederstraße, Keunescher Kirchweg (von Skurumer Straße bis Weißwasserstraße).
Änderungsantrag:
Die Schilder am Ende des Keuneschen Kirchweges und an der Oberstraße sind erst nach der Sanierung dieser Straßen aufzustellen. Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage: 7/0, einstimmig angenommen |
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