Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Geminderte Geschwindigkeit - VZ 274.1-50 StVO - Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 (1b) StVO  

 
 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 19.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:44
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0016/2008 Geminderte Geschwindigkeit - VZ 274.1-50 StVO - Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 (1b) StVO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Nach eingehender Diskussion über den Zustand der Oberstraße und Niederstraße wurde von Herrn Ließ bemerkt, dass das Gebiet Keunescher Kirchweg, Ernst-Heilmann-Straße mit dem Bereich Keunescher Graben sinnvoll ist eine 30-Zone einzurichten

Nach eingehender Diskussion über den Zustand der Oberstraße wurde von Herrn Ließ bemerkt, dass es im Gebiet Keunescher Kirchweg, Ernst-Heilmann-Straße mit dem Bereich Keunescher Graben sinnvoll ist eine 30-Zone einzurichten. Allerdings sind die Schilder am Ende des Keuneschen Kirchweges und an der Oberstraße, die nicht einmal befestigt ist, erst nach der Sanierung dieser Straßen aufzustellen. Herr Ließ bat seine Äußerungen als Antrag zu werten. Abstimmungsergebnis zum Antrag: 6/2, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, in nachfolgend aufgeführten Verkehrsanlagen eine “Zone 30” einzurichten:

 

Am Keuneschen Graben, Am Stadtfeld, Ernst-Heilmann-Straße, Alte Gärtnerei, Oberstraße, Niederstraße, Keunescher Kirchweg (von Skurumer Straße bis Weißwasserstraße).

 

 

 

Änderungsantrag:

 

Die Schilder am Ende des Keuneschen Kirchweges und an der Oberstraße sind erst nach der Sanierung dieser Straßen aufzustellen.

Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage: 7/0, einstimmig angenommen

Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage: 7/0, einstimmig angenommen