Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Es waren zurzeit der Vorsitzende und weitere 8 Mitglieder anwesend, der Haupt- und Wirtschaftsausschuss war somit beschlussfähig. Er verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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