Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses form und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) eingeladen wurden. Es sind der Vorsitzende und weitere 10 Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses anwesend, der Ausschuss ist somit beschlussfähig. Herr Goldschmidt verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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