Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der hauptamtliche Bürgermeister und 23 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Er verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |