Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber erläutert kurz die Vorlage.
Die Ausschussmitglieder beschließen die vollständige Überlassung des Grundstücks Gemarkung Forst, Flur 43, Flurstücke 837 und 839, Cottbusser Straße 151 in 03149 Forst (Lausitz) zur Nutzung als einzügige Grundschule und Hortbetrieb an den Trägerverein der Evangelischen Grundschule Forst e. V. ab dem Schuljahr 2009/2010.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den dazu erforderlichen Änderungsvertrag zum Nutzungsvertrag vom 03.11.2005 abzuschließen.
Der Stadtverordnetenbeschluss SVV/0548/2005 vom 16.12.2005 tritt außer Kraft.
Im Stadtverordnetenbeschluss SVV/0398/2005 vom 22.04.2005 wird der dritte Anstrich zu den Nutzungsbereichen “Kitabetrieb in Verantwortung der Evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz)” gestrichen.
Abstimmung: Stadtverordnete: 5 ja/1 nein Sachkundige Einwohner: 5 ja/0 nein
Damit wird der Beschlussvorschlag mehrheitlich bestätigt. |
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