Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von der Fraktion Die Linke wurden durch Frau Schwarzenberg folgende Anträge eingebracht:
- § 4 (2): Streichung der Formulierung
§ 4 (2): Neue Formulierung
Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, vor der Beschlussfassung und bevor Maßnahmen getroffen werden, Stellung zu nehmen. Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, ihre von der des Bürgermeisters abweichende Auffassung über Vorlagen zu Tagesordnungspunkten gemäß § 18 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung in den betreffenden Sitzungen darzulegen.
- § 6: Ergänzung eines Abs. 5
Abs. 5: Die Angaben werden zu Zwecken, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der Stadtverordneten stehen, gespeichert und genutzt. Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden im Amtsblatt der Stadt Forst allgemein bekannt gemacht. Nach Ablauf der Wahlperiode sind die gespeicherten Daten der ausgeschiedenen Mitglieder zu löschen.
Abstimmungsergebnis zu den Anträgen:
1. zum § 4 (2), Abstimmungsergebnis: 9/13, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt 2. zum § 6 (5), Abstimmungsergebnis: 8/15, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
(Die Anlage 2 – Gegenüberstellung alte Fassung – neue Fassung – gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.)
Abstimmungsergebnis zur Vorlage in der vorgelegten Form: 16/7, mehrheitlich angenommen |
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