Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Genehmigung von Ton - und Bildaufzeichnungen gemäß § 36 Abs. 3 BbgKVerf durch TV Ina Siptitz, Uwe Jurchen GbR  

 
 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 20.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:55
Raum: Aula Grundschule Forst Mitte
Ort: Max-Fritz-Hammer-Straße 15, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Tischer verwies ausdrücklich auf den § 36 Abs

Herr Tischer verwies ausdrücklich auf den § 36 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem eindeutig geregelt ist: ”Im Übrigen sind Ton- und Bildübertragungen  sowie Ton- und Bildaufzeichnungen nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung zustimmen.”

 

Er informierte im Vorfeld, dass die Entscheidung, ob Ton- und Bildaufnahmen durchgeführt werden dürfen, auch weiterhin der Stadtverordnetenversammlung obliegt. Es gab eine Abstimmung mit dem Vertreter des Stadtkanals, in dem beide Seiten ihre Interessen dargelegt haben. Im Ergebnis dieser Beratung wurde festgelegt:

-       Der Stadtkanal bekommt das Recht, über den gesamten öffentlichen Teil der SVV zu berichten, mit der Maßgabe, dass die Stadtverordneten bzw. Fraktionen sich das Recht vorbehalten, sich auf eine Mindestanzahl von Tagesordnungspunkten in voller Länge festzulegen.

Der Stadtkanal hat dieses Ergebnis positiv aufgenommen.

 

In dieser Woche kam ein  Anruf von Herrn Jurchen, in dem er erklärte, dass er sich an diese Vereinbarung nicht mehr halten kann und er diese Vereinbarung auch nicht mehr für richtig hält, so dass es zu dieser Vereinbarung nicht kommt.

 

 

Abstimmungsergebnis zur Genehmigung der Ton- und Bildaufzeichnung: Herr Tischer stellte keine Einstimmigkeit fest, wie lt

Abstimmungsergebnis zur Genehmigung der Ton- und Bildaufzeichnung: Herr Tischer stellte keine Einstimmigkeit fest, wie lt. § 36 Abs. 3 BbgKVerf gefordert.

Somit wurde die Ton- und Bildaufzeichnung abgelehnt.