Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kochan erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Klein Bademeusel verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Kochan erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Kochan bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Frau Marina Töpfer vor.
Herr Kochan rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Frau Töpfer auf: 3 ja / 0 Nein Frau Töpfer wurde somit einstimmig zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Klein Bademeusel gewählt.
Herr Kochan fragte Frau Töpfer, ob sie die Wahl annimmt. Frau Töpfer erklärte, dass sie die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Frau Töpfer zur Wahl zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Klein Bademeusel und überreichten ihr einen Rosenstrauß.
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