Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0102/2009 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Müller
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Baerwald gab einleitend Erläuterungen zur Vorlage

Frau Baerwald gab einleitend Erläuterungen zur Vorlage. Für ein Fiktivgrundstück wurde am Beispiel Waldstraße eine Beispielrechnung durchgeführt, aus der ersichtlich ist, in welchem Maße sich die Beiträge für die Beitragspflichtigen verändern bzw. erhöhen.

 

Herr Herzberg kommt zur Ausschussitzung.

 

Herr Lischke spricht sich gegen eine Erhöhung der Beitragssätze aus. Wenn z. B. ein Grund­stückseigentümer mit seinem Grundstück an zwei Erschließungsanlagen anliegt, sind enorme Summen zu zahlen. Welche Härtefallregelungen gibt es in solchen Fällen?

 

Frau Baerwald antwortete dazu, dass in der Gesamttextausgabe der Straßenbaubeitrags­satzung ein Paragraph enthalten ist, der Härtefälle regelt. Außerdem sind Billigkeitsrege­lungen auch in der Abgabenordnung festgeschrieben. Weiterhin wies sie auf Stundungsregelungen hin, die von den Grundstückseigentümern sehr häufig angenommen werden. In diesem Zusammen­hang wies sie auch darauf hin, dass es in der Vergangenheit bisher keinen Antrag auf vollstän­digen Erlass gab, außer wenn sachliche Billigkeitsgründe vorlagen. Frau Müller wies nochmals darauf hin, dass in der Satzung keine Billigkeitsregelungen enthalten sein müssen, dies wird durch das Kommunale Abgabengesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung klar geregelt.

 

Herr Kliche ist sehr entsetzt über die Vorlage, da bereits um Vorfeld sehr umfangreich über die Grundsteuererhöhung diskutiert wurde. Jetzt wird die Erhöhung der Beitragssätze vorgelegt. Er sieht hier erst einen Anfang von noch folgenden Erhöhungen (z. B. Sondernutzung, Verwal­tungsgebühren u.ä.). Aus diesem Grund stellt er den Antrag, die Vorlage so lange zurückzu­stellen, bis das Gesamtpaket an Erhöhungen vorgelegt werden kann.

 

Herr Dunkel fragte an, welche Auswirkungen der Antrag von Herrn Kliche auf die weitere Arbeit hat. Die Verwaltung ist auf Fördermittel angewiesen. Wenn die entsprechenden Richtlinien seitens der Verwaltung nicht durchgesetzt werden, kann es passieren, dass Fördermittel nicht mehr ausgereicht werden. Er ist dafür, dass die Vorlage beschlossen wird.

 

Herr Kunick spricht sich ebenfalls für eine Entscheidung zur Vorlage aus. Es muss eine ver­nünftige Lösung gefunden werden.

 

Herr Bischoff wies darauf hin, dass der Ausschuss für Bau und Planung ein beratendes Gremium ist. Die Entscheidung wird in der Stadtverordnetenversammlung getroffen. Es liegt jetzt an den Fraktionen, sich darüber zu verständigen, wie weiter verfahren werden soll.

 

Frau Baerwald führte aus, dass es sich hier nicht um Anliegerstraßen handelt, die nach BauGB abgerechnet werden. Es handelt sich um Straßen, die bereits vorhanden sind. Die neuen Beiträge werden sich auf die Straßenbaumaßnahmen auswirken, die jetzt begonnen werden. In den Straßen, in denen bereits Bürgeranhörungen durchgeführt wurden, erfolgt die Abrechnung noch nach der alten Satzung. Eine weitere Verzögerung des Beschlusses hätte zur Folge, dass dann auch die Straßen, in denen die Bürgeranhörungen jetzt durchgeführt wurden, nach der neuen Satzung abgerechnet werden müssten, da monatlich eine Berichterstattung zur Durchset­zung des Haushaltssicherungskonzeptes gegenüber dem Innenministerium erfolgt. Frau Müller ergänzte dazu, dass auch seitens des Verwaltungsgerichtes Cottbus bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Beitragssätze für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Forst (Lausitz) zu gering sind.

 

Herr Kliche kann keine Logik in den vorgenannten Ausführungen erkennen. Er sieht extrem hohe Kosten auf die Bürger zukommen und da er verpflichtet ist, das Wohl aller Bürger zu betrachten, kann er der Vorlage zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen.

 

Herr Hirthe ist der Meinung, dass ein Anfang gemacht werden muss. Es kann nicht gewartet werden, bis auch die anderen Auswirkungen zum Tragen kommen.

 

Herr Kliche wiederholte seinen Antrag und stellte ihn zur Abstimmung:

 

“Diese Vorlage ist bis nach der Sommerpause zurückzustellen und als Wiedervorlage mit dem Ziel einzubringen, dass bis dahin bekannt ist, welche weiteren Auswirkungen zu erwarten sind.”

Abstimmung zum Antrag von Herrn Kliche:

Abstimmung zum Antrag von Herrn Kliche:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/2

 

Abstimmung zur Vorlage:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/4