Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Sitzungsleiter stellte fest, dass die Ausschussmitglieder form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) eingeladen wurden. Es sind zurzeit 10 Mitglieder des Ausschusses abwesend, somit ist der Ausschuss beschlussfähig. Er verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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