Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Averdiek und Herr Lehmann gaben zur Niederschrift, dass es durch die Verzögerung, geschuldet dadurch, dass die Firma derzeit nicht in der Lage ist das Kabel zu verlegen, zu keinen Nachteilen für den Bürger kommen darf. Zusätzliche Kosten für den Bürger sind ausgeschlossen. Frau Baerwald erklärte, dass rechtlich ausgeschlossen ist, dem Bürger aufgrund von Bauverzögerungen höhere Kosten aufzuerlegen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Erschließungsbeitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und unselbständiges Grün der Verkehrsanlage Ernst-Heilmann-Straße im Rahmen der Kostenspaltung selbständig zu erheben.
Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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