Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Baerwald erläuterte einleitend, dass es sich bei der Vorstellung dieses Vorhabens um eines der Projekte handelt, die im Rahmen von INTERREG IVA gefördert werden. Anschließend stellte Herr Reibetanz von der Gruppe Planwerk die Vorplanung für dieses Projekt ausführlich vor.
Herr Bischoff dankte Herrn Reibetanz für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Meinungsäußerung.
Herr Klenge wies darauf hin, dass es sich bei der in der Stützmauer befindlichen Treppenanlage nicht um eine denkmalgeschützte Anlage handeln kann, da diese erst nachträglich eingebaut wurde. Weiterhin fragte er an, ob auch seitens der polnischen Seite Aktivitäten unternommen werden, da es sich um eine Grenzplanung handelt. Herr Reibetanz wies darauf hin, dass es Abstimmungen mit der polnischen Seite gab, dass jedoch die Brücke nicht Gegenstand der Planung ist. Es gab bereits Voruntersuchungen, die von der polnischen Seite auch gewünscht waren. Wenn die Voraussetzungen zum Brückenbau geschaffen sind, dann werden die Abstimmungen mit der polnischen Seite intensiviert. Momentan ist dies jedoch noch offen.
Herr Kliche ist der Meinung, dass die Bootsanlegestelle, wo sie jetzt angeordnet wurde, keinen Sinn macht. Sie muss hinter der Langen Brücke angeordnet werden. Weiterhin fragte er an, wo der unten in der Neißeaue geführte Radweg südlich beginnt und nördlich endet und welche Folgen bei Hochwasser zu erwarten sind. Er sieht den auf dem Damm geführten Radweg als ausreichend an. Ein großes Problem stellt für ihn die angedachte Straßenbreite von 5,50 m dar. Der Kegeldamm ist voll mit parkenden Autos und es besteht keine Ausweichmöglichkeit. Es gibt nur noch enge Gassen in der Stadt Forst (Lausitz). Das kann er nicht mehr mittragen.
Herr Tilgner ist der Meinung, dass die Bootsanlegestelle eher fraglich ist. Aufgrund des Wasserstandes in diesem Bereich durch den Mühlenbetrieb könnte es zu Problemen kommen, da dort maximal ein Floß fahren kann. Außerdem würde er von der Führung eines Radweges in der Neißeaue abraten. Bei Hochwasser würde dieser Weg durch die Wassermassen weggerissen werden. Er ist nicht notwendig und bisher wurden in Forst (Lausitz) derartige Wege vom Landesumweltamt auch nicht genehmigt. Die Variantengestaltung fand er gut, vor allem auch in Richtung der Bäume. Er würde jedoch empfehlen, eine Baumreihe wegzunehmen, um die Standsicherheit des Deiches zu gewährleisten. Die Bäume in Richtung Neiße sollten entfernt werden, um so den Radweg wasserseitig zu verbreitern.
Herr Herzberg schließt sich den Meinungsäußerungen von Herrn Kliche und Herrn Tilgner an. Auch Herr Kunick findet die Vorplanung als sehr gelungen und stimmt auch den Meinungen von Herrn Kliche und Herrn Tilgner zu. Jedoch würde er einen Radweg in der Neißeaue entgegen den Ausführungen von Herrn Tilgner begrüßen.
Frau Flemmig fragte nach der Barrierefreiheit im Bereich der Treppenanlage. Dazu antwortete Herr Reibetanz, dass die barrierefreie Zugänglichkeit zum Neißeufer über die bereits vorhandenen Rampen möglich ist. Ein Eingriff in den Hochwasserschutzbereich, beispielsweise durch das Anlagen neuer Rampen, ist nicht statthaft.
Bezüglich der Fahrbahnbreiten wies Herr Reibetanz darauf hin, dass Flächen nicht beliebig zur Verfügung stehen und Varianten untersucht wurden. Die Verbreiterung der Promenade ist nicht genehmigungsfähig. Es gibt auch für Radwege Mindestbreiten. Entweder wird er straßenbegleitend oder auf dem Damm geführt. Der Radweg muss in beide Richtungen befahrbar sein und gekoppelt werden mit einem Gehweg. Die erforderlichen Mindestbreiten müssen eingehalten werden.
Frau Flemmig wies in diesem Zusammenhang auch auf die Behinderten hin, die mit speziellen Fahrrädern unterwegs sind. Herr Reibetanz erklärte, dass 3,00 m Breite ausreichend sind.
Herr Herzberg würde einen Radweg in der Neißeaue auch begrüßen, jedoch sollte die Länge des Radweges klar sein. 500 m Radweg wären nicht sinnvoll. Herr Dunkel fragte diesbezüglich an, ob die Möglichkeit bestehen würde, den Radweg weiterzuführen. Dazu antwortete Herr Reibetanz, dass hier Abstimmungen bezüglich des FFH-Gebietes notwendig sind. Bei positiver Entscheidung wäre die Möglichkeit der Weiterführung gegeben, da der Wirtschaftsweg bereits vorhanden ist.
Bezüglich der Fahrbahnbreiten stellte Herr Dunkel die Breiten für die Fahrbahn von 6,00 m und für Fußgänger und Radfahrer von 9,00 m in Frage und sieht hier keine Verhältnismäßigkeit. Es sollten Längsparker angeordnet werden und damit eine breitere Fahrbahn vorgesehen werden.
Herr Bischoff fasste abschließend zusammen, dass es die Vorplanungsphase ist und noch keine Detailplanung. Alle Hinweise sollten noch einmal durchdacht werden. In der nächsten Phase sollte man sich dann auf zwei Varianten beschränken. Die rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten. Eventuell sollte eine Baumreihe entfernt werden; dies ist nochmals zu überlegen.
Frau Baerwald bat die Ausschussmitglieder um ein entsprechendes Votum. Die INTERREG-IVA-Anträge sind sehr umfangreich. Das Programm läuft seit 2007 und die Mittel müssen bis 2010 ausgegeben sein. Die Antragstellung erfolgt nach dem “Windhundprinzip”, wer zuerst seinen Antrag einreicht, kann auch mit einer Förderung rechnen. Um entsprechende Fördermittel zu bekommen, soll die Vorplanung in der vorgestellten Form mit dem Antrag eingereicht werden. Die Fördermittel werden erst ausgereicht, wenn alle Genehmigungen vorliegen.
Herr Dunkel erklärte sich damit einverstanden, wenn die Verwaltung zusagt, die einzelnen Punkte nochmals ausführlich im Ausschuss vorzustellen. Herr Bischoff fragte nach, ob auch nach Einreichung der Vorplanung noch Möglichkeiten der Einflussnahme bestehen. Frau Baerwald führte dazu aus, dass der Ausschuss in die weiteren Planungen einbezogen wird und Hinweise und Anregungen nach entsprechender Prüfung auch noch eingearbeitet werden können.
Herr Kliche wies ausdrücklich darauf hin, dass er mit dem Vorschlag nicht mitgeht. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. |
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